Grundlage für mein Honorar ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker.
Die Behandlungskosten sind nach jedem Termin in bar oder per Überweisung fällig.
Eine Kostenerstattung durch Private Krankenversicherungen, Beihilfestellen und Zusatzversicherungen ist ganz oder teilweise möglich und hängt von der individuellen Tarifgestaltung Ihres Vertrages ab. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld über die für Sie zutreffenden Erstattungsmodelle.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Behandlung durch den Heilpraktiker in der Regel nicht.